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CopyrightLayout, Gestaltung und Programmierung der Website sind urheberrechtlich geschützt. Erweitertes Design und x!CMS Anbindung: webatech UG Marcus Galka Anyma GmbH & Co KG 33178 Paderborn Germany Telefon: +49 5251 8785072 - Telefax: +49 5251 8785073 Geschäftsführerin: Joana Kleinsorge-Mertens Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: HaftungshinweisTrotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. DatenschutzZur Wahrung Ihrer Privatsphäre ist die Nutzung unseres Online-Angebotes grundsätzlich ohne Angabe geschäftlicher, persönlicher und privater Daten möglich. Wenn innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Sofern Sie innerhalb unserer Website Daten angegeben haben, werden diese selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. |
AGBGeltung der GeschäftsbedingungenUnsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits wirksam. 1. Angebote und Bestellungen Alle Angebote sind freibleibend sowie unverbindlich und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. Speziell ausgearbeitete Angebote bedürfen der Schriftform. Angebote in Anzeigenwerbung gelten vorbehaltlich Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen. Bestellungen sind verbindlich und können nur kostenfrei storniert werden, solange die Ware noch nicht zum Versand gekommen ist. Jede Annahmeverweigerung wird mit einer Kostenpauschale von € 15,00 dem Kunden in Rechnung gestellt. 2. Preise Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager ohne Fracht. Verpackungs- und Versandkosten werden bis zu einem Bestellwert in Höhe von unter € 500,00 mit einer Pauschale von € 10,00 berechnet. Ab einem Bestellwert in Höhe von € 500,00 erfolgt die Lieferung mit Ausnahme der Lieferung per Nachnahme frei Haus. Hierbei ist die o.g. Pauschale zzgl. € 3,50 in jedem Fall fällig. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreis-steigerungen zu erhöhen. Aufrechnungs-rechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. 3. Lieferung Die Lieferung erfolgt ab Lager Paderborn. Die Versandkosten trägt der Käufer. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet. Transporthilfsmittel (Paletten, Gitterboxen und andere Tauschbehältnisse) werden bei nichtrückgabe zu Selbstkosten berechnet. Liefertermine- und fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung aller fälligen Pflichten durch den Kunden. Erfolgt die Freigabe evt. Produktionsmuster nicht oder nicht rechtzeitig oder befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder ist eine Verschlechterung eingetreten, ruht unsere Lieferpflicht. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. In jedem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung von Barzahlung bzw. Zahlung per Nachnahme abhängig zu machen. Lieferungen erfolgen unter Berücksichtigung ihrer rechtzeitigen Selbst-belieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Herstellern eingetreten oder wenn die vorbezeichneten Umstände während des Verzugs des Herstellers eintreten. Der Eintritt der vorbezeichneten Umstände schiebt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus.Wir sind berechtigt, Teillieferungen und -leistungen jederzeit vorzunehmen. Diese gelten dann als selbständiges Geschäft. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen nur, wenn der Verzug oder die Nichterfüllung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 4. Versand und Gefahrenübergang Verpackung und Versand erfolgen auf Kosten des Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Liefergegenstände gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden sowie Diebstahl. Die Versicherungen erlöschen in jedem Fall bei Eintreffen der Liefergegenstände bei dem Kunden oder bei der von ihm benannten Anlieferungsstätte. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendungen, auch Teillieferungen, an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder von vom Kunden zu vertretenden Umständen verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden über. Bei Annahmeverzug schuldet der Kunde Verzugsschaden. Dieser beläuft sich auf mindestens 0,2% des Kaufpreises pro Woche. Die Geltendmachung eines höheren Schaden ist möglich. 5. Gewährleistung und Haftung Wir gewährleisten, das die Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln ist. Als Mängel werden somit nur Material- und Fabrikationsfehler anerkannt. Die Lieferung ist unverzüglich nach Ankunft beim Kunden auf Mängel zu untersuchen. Die Feststellung offensichtlicher Mängel hat der Kunde binnen sieben Tage nach Lieferung schriftlich unter Vorlage des Originalkaufnachweises mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel werden dadurch offensichtlich, das der Kunde sie erkennt. Sie sind jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Lieferung geltend zu machen. Eine Rückgabe (Retoure) von einwandfreien Liefergegenständen ist ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch Reparatur, Neulieferung oder Gutschrift. Voraussetzung ist, das der Kunde die Ware nach Zustimmung unsererseits unter Angabe der Retourennummer die beanstandete Ware umgehend zurücksendet. Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt und an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt oder Teile auswechselt. Sie entfällt ferner für natürliche Abnutzung, in Fällen übermäßiger Beanspruchung sowie bei Vorliegen chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, die wir nicht zu vertreten haben. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Liefergegenstände und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus den Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. 6. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoanforderungen aus Kontokorrent), die aus irgendeinem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Liefergegenstände (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch nur, wenn der Kunde sich nicht im Verzug befindet sowie unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Ermächtigung kann widerrufen werden, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Liste der abgetretenen Forderungen unter Angabe der für deren Einziehung notwendigen Angaben (einschließlich Rechnungskopie) zu erstellen und den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind in jedem Fall unzulässig. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderungen an Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. 7. Zahlung Grundsätzlich gelten folgende Zahlungsvereinbarungen: per Nachnahme zzgl. € 3,50 oder bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages abzgl. 2 % Skonto. Ab einem Bestellwert in Höhe von € 5.000 sind 50 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware fällig. Die Ablehnung von Schecks und Wechsel behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Abnahme erfolgt stets nur gegen Zahlung. Diskont-, Bank- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall ergeht eine entsprechende Mitteilung an den Kunden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, auch wenn Schecks oder Wechsel angenommen wurden, sind wir berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 8. Rechtswirksamkeit Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichem Zweck, die mit der ursprünglichen Bestimmung verwirklicht werden sollte, soweit wie möglich entspricht. 9. Sonstige Bestimmungen Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde darf im übrigen Forderungen aus Verträgen mit uns nicht abtreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-33102 Paderborn (Stand 12/2005) |


